Laborordnung

Stand: Oktober 2020

  1. Die Labornutzung ist nur nach Kenntnisnahme der Laborordnung gestattet.
  2. Zusätzliche Auflagen und Regeln in besonderen Situation sind zu beachten.
  3. Der Laborleiter oder der Laboringenieur weisen alle im Labor unterrichtenden Lehrkräfte ein bzw. überträgt diesen die Aufgabe, Studierende zum Semesteranfang über die Labornutzung zu informieren.
  4. Die Rechnernutzung ist entsprechend den aushängenden Belegungsplänen möglich.
  5. Für die Nutzung der im Labor vorhandenen Computerarbeitsplätze ist die personengebundene Zugangsberechtigung (Account) zwingend erforderlich!
  6. Die Nutzung freier Computerarbeitsplätze innerhalb von Lehrveranstaltungen ist nur mit Zustimmung der Lehrkraft gestattet.
    Der Datentransfer (Download/FTP) im Internet sowie das Drucken während einer Lehrveranstaltung ist nicht erlaubt.
    Der Zugang zum Internet innerhalb einer Lehrveranstaltung kann jederzeit untersagt werden!
  7. Essen, Trinken und Rauchen sind im Laborbereich nicht gestattet!
  8. Die Gerätekonfigurationen dürfen nicht eigenständig verändert werden.
  9. Das Kopieren bzw. Installieren von Programmen von bzw. auf den Festplatten ist nicht gestattet. Die auf den Festplatten installierten Programme dürfen nicht manipuliert werden.
  10. Die Nutzung der zur Verfügung gestellten Hard- und Software durch die Nutzer des Pools ist nur im Zusammenhang mit Lehr- und Forschungsaufgaben zulässig. Die kommerzielle und die private Nutzung der Rechnersysteme außerhalb vertraglicher Vereinbarungen mit der HTW ist strafbar. Eine zweckentfremdende Verwendung von Hard- und Software im PC-Pool kann zum Ausschluss der Nutzungsberechtigung führen. 
  11. Dateidownloads faschistoiden, antisemitischen und ausländerfeindlichen Inhalts aus dem Internet oder deren Publikation auf eigenen Homepages sind verboten. Für Webseiten pädophilen und pornografischen Inhalts gilt dies ebenso wie für Webseiten mit Anleitungen zur Waffenbeschaffung oder Herstellung.
  12. Wichtige Daten für den Eigenbedarf sind ggf. auf externe Datenträger zu sichern. Nicht legitimierte Datenbestände werden sofort gelöscht. Während der vorlesungsfreien Zeit werden Wartungsarbeiten an der Hard- und Software durchgeführt. Die Studenten können in dieser Zeit nicht davon ausgehen, dass ihnen der Pool im vollen Funktionsumfang zur Verfügung steht. Datenbestände werden regelmäßig in dieser Zeit gelöscht. Es wird darauf hingewiesen, dass jeder Nutzer für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich ist. Haftungen seitens der HTW werden ausdrücklich ausgeschlossen.
  13. Die Drucker in den Laboren dürfen nur mit Standard-Laserdrucker-Papier verwendet werden. Jegliche andere Form von Papier führt zu Defekten an den Druckern.
  14. Die Systemverwalter sind berechtigt, Nutzeranträge zu bearbeiten und Voraussetzungen für die Benutzung der Pool´s zu schaffen.
    Weiterhin haben die Systemverwalter das Recht, die Homeverzeichnisse der Nutzer stichprobenartig auf  Konformität mit der Laborordnung zu überprüfen.
    Bei Verstößen gegen die Laborordnung können die Systemverwalter den Pool-Zugang des Nutzers sperren.
  15. Nach Beendigung der Arbeit ist der Arbeitsplatz abzumelden und aufgetretene Probleme/Fehler dem Laborpersonal zu melden.

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